Bebaut werden kann das Grundstück auf der gesamten Fläche von 791qm mit einem schönen und großzügigem Einfamilienhaus. Alternativ kann das Grundstück real geteilt werden und mit einem Doppelhaus bebaut werden. Die von der Gemeinde zugesagte Grundfläche für Gebäude beträgt 150 Quadratmeter und eine Traufhöhe von 4,6m.
Im Moment ist noch ein Altbestand auf dem Grundstück, welcher vom Käufer abgerissen werden sollte. Es handelt sich um ein dem alter entsprechendes Gebäude, ohne Keller und ohne Sonderstoffe, die den Abriss besonders teuer machen würden.
Die Neubebauung, welche sich an der Nachbarbebauung orientieren muss, kann mit Garage so ausgerichtet werden, dass ein großzügiger Garten mit Südausrichtung möglich ist. Sowohl für das Einfamilienhaus, als auch für die zwei Doppelhaushälften. Die Zufahrt findet dann ihren Platz im Norden, genauso wie die Hauseingänge.


