Warum zwischen Alt und Neu entscheiden, wenn beides möglich ist?
In gewachsener Ortslage von Kronwinkl erwartet Sie eine Immobilie, die weit mehr bietet als ein klassisches Zuhause. Auf einem rund 878 m² großen Grundstück befindet sich ein sanierungsbedürftiges Wohnhaus, das mit neuen Ideen und einer individuellen Modernisierung wieder zum Leben erweckt werden kann. Das Besondere daran ist das zusätzliche Bebauungspotenzial, das interessante Perspektiven für die Verwirklichung ganz unterschiedlicher Wohn- und Lebenskonzepte eröffnet.
Denkbar sind beispielsweise ein Mehrgenerationenkonzept, die Kombination aus Eigennutzung und Vermietung oder die Verbindung von Wohnen und Arbeiten. Auch ein zusätzlicher Neubau oder eine Teilung des Grundstücks können interessante Perspektiven eröffnen.
Die planungsrechtliche Zulässigkeit einer zusätzlichen Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB. Zu einer möglichen Neubebauung wurden erste telefonische Vorgespräche mit der Gemeinde geführt. Dabei wurde grundsätzlich Offenheit für eine Neubebauung signalisiert, sofern sich das konkrete Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung umfasst unter anderem Gebäude mit 2 bis 3 Vollgeschossen sowie ausgebauten Dachgeschossen. Ein Einfamilienhaus oder eine Mehrfamilienhausbebauung, ggf. mit einem 2. voll ausgebauten Obergeschoss, kann daher als mögliche Planungsvariante geprüft werden. Die konkrete baurechtliche Zulässigkeit ist für ein Vorhaben im Einzelfall zu klären.


